Wir freuen uns wie Bolle…das WeinNachtsfeuer 2021 findet am 23.12.2021 statt!!!!

Vorweg, ihr kennt die aktuellen Regeln aus vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens, also nicht viel Neues, ihr macht mit und wir helfen euch.
 
Kurzanleitung:
Reservieren ==> 2G-Check ==> Luca ==> Maskenpflicht, beim Bestellen und abseits des eigenen Platzes ==> unbeschwerter Weihnachtszauber
 
Aufgrund der aktuellen Regeln* in unserem Aussenbereich und zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Euch unsere Reservierungsapp für eure 2G-Gruppe, so ist die Teilnahme und ein zügiger Check-In am besten gewährleistet, zudem unterstützt ihr uns bei der Durchführung eines möglichst sicheren WeinNachtsfeuers
 
Hier der Link zur neuen Reservierungs-App:
 
https://panzhaus.de/reservieren/
 
Und installiert bitte schon vorab die Luca-App, falls noch nicht passiert, so startet der Weihnachtszauber nach einem zügigen Check-In…
 
hier die Links zu den Appstores:
 
https://apps.apple.com/us/app/luca-locations/id1581199297
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.culture4life.lucalocations
 
„Hast Du schon mal Glühwein am Lagerfeuer probiert?“
 
Nach all dem Trubel in der bevorstehenden Adventszeit wird es nun Zeit sich auch persönlich auf Weihnachten einzustimmen:
 
Am Donnerstag, den 23. Dezember 2021 ab 17:00 Uhr veranstalten wir das
 
– WeinNachtsfeuer 2021
 
vor dem Gasthaus im Panzhaus.
 
Verbringt bei uns gemütliche Stunden am knisternden Lagerfeuer bei einer wärmenden Tasse Winzerglühwein von unserem Winzer Martin Klein und Winzergenossenschaft Dagernova von der Ahr und herzhaften Leckereien.
 
Für unsere kleinen Gäste bieten wir gerne Kinderpunch an und Weihnachtsgebäck wird uns die gemeinsame Zeit am Feuer versüßen.
 
Das Panzhausteam freut sich auf deinen Besuch
 
#WeinNachtsfeuer #Lagerfeuer #Panzhaus
 
* Welche Regelungen gelten für Veranstaltungen im Freien ohne feste Sitzplätze?
 
Bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Sitzplätze dürfen nur geimpfte, genesene oder diesen gleich gestellte Personen anwesend sein (siehe „2G-Regelung“). Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen, ohne dass sie über einen aktuellen Testnachweis verfügen müssen. Es gilt die Maskenpflicht, die beim Verzehr von Speisen und Getränken entfällt.
 
Was gilt für die Außengastronomie?
 
Der Außenbereich von gastronomischen Einrichtungen wie Speisegaststätten darf ausschließlich von geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen sowie Minderjährigen, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, genutzt werden (siehe „2G-Regelung“). Letztere benötigen einen aktuellen Testnachweis.
 
Es gelten darüber hinaus folgende Schutzmaßnahmen:
 
– für Gäste und Personal die Maskenpflicht (siehe „Maskenpflicht“), diese entfällt für Gäste am Platz,
– die Pflicht zur Kontakterfassung und
– die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts.